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Plose Brixen Dolomites

Beförderungsbedingungen
ROLLBOB® Plose

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  1. Die Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen und regeln das Verhalten im Bereich der Anlage.

 

  1. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

  1. Durch den Kauf einer Fahrkarte erkennt jeder Benutzer die Beförderungsbedingungen unwiderruflich an.

 

  1. Jeder Benutzer befährt diese Sportanlage auf eigenes Risiko. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Beförderungsbedingungen wird die Benutzung untersagt.

 

  1. Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Mitteln, (z.B. Einnahmen von beeinträchtigenden Medikamenten) welche die Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen oder der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung darüber hinaus getroffenen Maßnahmen des Betreibers nicht einhalten oder infolge ihres besonderen Körper- oder Geisteszustandes hierzu offensichtlich nicht in der Lage sind, sind von der Benutzung ausgeschlossen.

 

  1. Das Betreten der Anlage ist nur an den dafür bestimmten Zugängen gestattet. Der Betreiber kann einzelnen Personen aus Sicherheitsgründen, wie z.B. der Körpergröße, Einschränkungen physischer oder mentaler Natur, Schwangerschaft, etc. den Zugang verweigern. Der Zutrittsverbot erfolgt einzig und allein aus Sicherheitsgründen um die Gesundheit und Sicherheit der anderen Fahrgäste zu schützen und der Ausschluss stellt keine Diskriminierung dar.

 

  1. Alle Fahrgäste müssen sich korrekt verhalten. Die Störung der öffentlichen Sicherheit und anderer Fahrgäste, die mutmaßliche Zerstörung von Einrichtungen jeglicher Art, schlechtes Benehmen, die Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften, etc. können zum Ausschluss von der Bahn führen. Der Ausschluss aus der Bahn erfolgt ohne Recht auf Rückerstattung für die bezahlte Leistung.

 

  1. Es ist verboten, die Anlagen, die Betriebseinrichtungen und die Bobs zu beschädigen, Fahrthindernisse zu schaffen, die Anlage unbefugt in Bewegung zu setzen, die dem Betrieb oder der Verhütung von Unfällen dienenden Einrichtungen unbefugt zu betätigen oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.

 

  1. Die Benutzer dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen die Fahrt beginnen und beenden.

 

  1. Die Benutzung der Anlage ist nur mittels der betriebseigenen Bobs gestattet.

 

  1. In dem Zugangs- und Abgangsbereich sowie im Bob ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht und Feuer strengstens verboten.

 

  1. Unfälle sind unverzüglich dem Betriebspersonal zu melden.

 

  1. Das Befahren der Bahn ist nur unter bestimmungsgemäßer Benutzung der Sicherheitseinrichtungen am Bob erlaubt.

 

  1. Die angegebenen Startintervalle sind zu befolgen.

 

  1. Die Sicherheitsgurte des Bobs dürfen während der Fahrt nicht geöffnet werden

 

  1. Tiere sowie Schirme, Stöcke und andere sperrige, spitze und lose Gegenstände dürfen nicht mit in den Bob genommen werden.

 

  1. Lose Kleidungsstücke (Oberbekleidung, Gürtel, Schals, Schuhbänder u. dgl.) sowie lange Haare sind von der Fahrbahn bzw. den Rollen des Bobs fern zu halten.

 

  1. Das Hinausstrecken der Arme und Beine oder das Hinauslehnen aus dem Bob ist untersagt. Nicht an die Bahn fassen.

 

  1. Eine rücksichtsvolle Fahrweise ist einzuhalten (z. B. rechtzeitiges Bremsen, Mindestabstände einhalten, am Bahnende mit Schrittgeschwindigkeit einfahren, Geschwindigkeit so wählen, dass man weder sich noch andere gefährdet).

 

  1. Auffahren auf andere Bobs ist strengstens verboten. Der Auffahrende haftet für alle Folgen.

 

  1. Nicht zu langsam fahren, nur im Notfall anhalten.

 

  1. Der Oberkörper hat immer in Fahrtrichtung zu zeigen – nicht umdrehen, liegen, knien oder stehen.

 

  1. Hinweisschilder entlang der Strecke sind zu beachten. Vorausschauend fahren.

 

  1. Der Fahrer muss immer beide Hände an den Bremshebeln haben.

 

  1. Kinder von 3 Jahren bis zum vollendeten 9. Lebensjahr dürfen den Bob nur mit einer volljährigen Begleitperson (>18 Jahre) nutzen. Kinder ab 10 Jahren und einer Größe von 1,30 m dürfen mit dem Bob alleine fahren.

 

  1. Die verantwortliche Person sitzt immer hinten. Der Fahrer muss freie Sicht haben.

 

  1. Jeder Bob darf mit höchstens zwei Personen mit einem Gesamtgewicht von maximal 160 kg besetzt werden.

 

  1. Bei nassen oder winterlichen Witterungsbedingungen muss der Fahrer auf die besonderen Fahrbedingungen, wie z.B. verlängerter Bremsweg, achten. Die erforderlichen Maßnahmen – Fahrgeschwindigkeit reduzieren und Abstand vergrößern – sind zu beachten.

 

  1. Schlussbestimmung: Bei Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen dieser Beförderungsbedingungen sind die in der italienischen Version angegebenen Bedingungen rechtlich maßgebend.

 

Betreiber: Plose Ski S.p.A – AG
Via della Funivia 17, 39042 Bressanone, Italien

Hersteller: Mountain Innovations GmbH
Josef-Wallner-Straße 5, 94469 Deggendorf, Deutschland

www.mountain-innovations.com

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