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Plose Brixen Dolomites

Vorschriften und Nutzungsbedingungen
zu Mountaincarts

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Der Mieter („Kunde“) von Mountaincarts des Unternehmens PLOSE SKI A.G. („Unternehmen“), der den vorliegenden Vertrag unterzeichnet, nimmt vom Unternehmen das Mountaincart (im Folgenden auch „Cart“ genannt) vorbehaltlich der vorliegenden Vorschriften und Nutzungsbedingungen entgegen, welche der Kunde akzeptiert und sich verpflichtet, einzuhalten.

 

  1. Für die Anmietung eines oder mehrerer Carts (bis zu einer Höchstzahl von 10 Carts) muss der Kunde über 18 Jahre alt sein (>18 Jahre), das vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Formular ausfüllen sowie einen gültigen Ausweis oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen, von dem das Unternehmen eine digitale Kopie anfertigt.

    a) Minderjährige, die älter als 12 Jahre sind und eine Körpergröße von mindestens 150 cm vorweisen, dürfen das Cart allein benutzen, müssen aber von einem volljährigen Kunden mit einem anderen Cart begleitet werden, der die Verantwortung für sich selbst und für die vorgenannten Minderjährigen (>12 Jahre und >150 cm) übernimmt.

    b) Minderjährige unter 12 Jahren und unter 150 cm Körpergröße dürfen die Carts nicht allein benutzen, sondern dürfen ausschließlich auf dem Schoß eines volljährigen Kunden mitfahren, der die gesamte Verantwortung für sich selbst und für den Minderjährigen (<12 Jahre und <150 cm Körpergröße) übernimmt.

  2. Werden Carts an mehrere Kunden vermietet, die eine Gruppe von mehr als 10 Personen bilden, muss eine volljährige Person innerhalb der Gruppe bestimmt werden, die die Verantwortung für sich selbst und für alle Mitglieder der Gruppe übernimmt.
  3. Vor der Entgegennahme des Carts muss der Kunde seinen Ausweis oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarife bezahlen.
  4. Der Kunde und das Unternehmen überprüfen bei der Entgegennahme des Carts dessen Funktionstüchtigkeit. Mit Entgegennahme erkennt der Kunde an, dass das Cart voll funktionstüchtig ist und erklärt, dies überprüft zu haben. Bei der Rückgabe des Carts überprüft das Personal des Unternehmens den Zustand des Carts, um sicherzustellen, dass während der Fahrt keine Schäden am Mountaincart entstanden sind.
  5. Das Cart darf nur auf der erlaubten und ausgewiesenen Strecke mit der gebotenen Sorgfalt, Aufmerksamkeit und allgemeinen Vernunft benutzt werden. Der Kunde muss das Cart in einer für sich und andere sicheren Art und Weise benutzen und jedwede Verhaltensweise unterlassen, die potenzielle oder konkrete Schäden an Personen, dem Cart und seinem Zubehör verursachen könnte.
  6. Die Nutzung des Carts unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Betäubungsmitteln oder deren Abbauprodukten sowie Drogen, welche den psychischen und/oder physischen Zustand des Kunden verändern oder beeinträchtigen können und seine Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Verhalten, intellektuellen Fähigkeiten sowie Motorik stören können, ist strengstens untersagt.
  7. Es ist strengstens untersagt, bei der Benutzung des Mountaincarts scharfe Gegenstände mit sich zu führen, die die Sicherheit der Kunden und anderer Personen gefährden können.
  8. Es ist dem Kunden untersagt, das Cart – auch nur für kurze Zeit während der Fahrt – einer anderen Person zu überlassen, es sei denn, dies wurde mit dem Unternehmen vereinbart.
  9. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung bei unsachgemäßer Nutzung des Carts und/oder Nichteinhaltung der vorliegenden Vorschriften und Nutzungsbedingungen.
  10. Die Nutzung des Carts setzt die körperliche Eignung und grundlegende technische sowie motorische Fähigkeiten der Person voraus, die das Cart bedient. Der Kunde erklärt für sich selbst und für alle Personen, für die er im Sinne dieser Vorschriften und Nutzungsbedingungen verantwortlich ist, mit der Anmietung des Carts, dass alle genannten Personen ohne Vorbehalt über die entsprechenden Eignungen und Fähigkeiten verfügen.
  11. Der Nutzer des Carts haftet für sich selbst und für Personen, für die er verantwortlich ist, für alle Schäden oder Unfälle, die sich aus dem Verkehr, der Benutzung des Carts und/oder der Nutzung der entsprechenden Ausrüstung ergeben. Der Kunde haftet somit für alle Schäden, die während der Nutzung des Carts ihm selbst, Dritten, an Sachen, am Cart und/oder am Zubehör und an der sonstigen Ausrüstung entstehen. Der Kunde erklärt, dass er die Anmietung in eigener ausschließlicher Verantwortung vornimmt und dass er – Entschädigungs – keinen Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung oder Schadenersatz gegenüber dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Anmietung geltend machen kann.
  12. Im Falle einer Beschädigung des Carts kommt der Kunde für den entstandenen Schaden auf, der vom Unternehmen bei Rückgabe des Mountaincarts festgestellt und festgesetzt wird.
  13. Falls der Kunde das Cart nicht ordnungsgemäß zurückgibt, muss dieser spätestens 15 Tage nach Ablauf der vertraglichen Nutzungszeit nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung des Unternehmens den Betrag von 3.000,00 Euro an das Unternehmen zahlen. Im Falle einer Beschädigung des Carts, die auf die Nichteinhaltung der vorliegenden Bestimmungen zurückzuführen ist, muss der Kunde einen Betrag zwischen 500,00 Euro (fünfhundert/00) und 2.500,00 Euro (zweitausendfünfhundert) nach mündlicher oder schriftlicher Aufforderung des Unternehmens bis spätestens 15 Tage nach Ablauf der vertraglichen Nutzungszeit zahlen. Wird dieser Verpflichtung nicht Folge geleistet, nimmt das Unternehmen eine förmliche Eingabe bei den zuständigen Behörden vor.
  14. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Vermietung des Carts nach eigenem Ermessen abzulehnen, wenn die Fähigkeit einer Person, das Cart zu benutzen, vom Unternehmen aus jeglichen Gründen in Frage gestellt wird.
  15. Die Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Kunden sowie der Personen in seiner Verantwortung setzt die Kenntnis und die bedingungslose Annahme der vorliegenden Vorschriften und Nutzungsbedingungen, der angeführten oder auf den betreffenden Fall anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, der geltenden Tarife sowie der Öffnungs- und Schließzeiten des Mietservices voraus.
  16. Verstößt der Kunde auch nur gegen eine der Bestimmungen dieser Vorschriften und Nutzungsbedingungen oder des Mietvertrags, hat das Unternehmen Recht auf sofortige Aufhebung des Vertrages und Rücknahme des an den Kunden vermieteten Carts.
  17. Im Rahmen des Mietvertragsverhältnisses erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden (wie in Art. 4 DSGVO definiert) durch PLOSE SKI A.G. als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung gemäß EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO) sowie dem gesetzvertretenden Dekret (GvD) 196/2003 abgeändert durch GvD 101/18 in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften. Weitere Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden finden Sie in der gemäß Art. 13 DSGVO zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung.
  18. Das Mietverhältnis und jede andere sich daraus ergebende rechtliche Beziehungen unterliegen dem italienischen Recht. Für jeden Streitfall, der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergibt, auf die sich die vorliegenden Vorschriften und Nutzungsbedingungen beziehen, ist unbeschadet der Bestimmungen des Art. 33 Abs. 2 lit. u des Verbraucherschutzgesetzes (GvD 206/2005), d.h. des Gerichts am Wohnsitz oder Wahldomizil des Verbrauchers, ausschließlich das Gericht Bozen zuständig.
PLOSE BRIXEN WINTER SKI
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